HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Ferdinand-Schultze-Straße 71
13055 Berlin

Berlin, den 15. Februar 2021

Betr. Bebauungsplan 11-157, östlich der Detlevstrasse


Sehr geehrte Damen und Herren,

aus den Erläuterungen zum Stand des o.g. Projektes, vorgetragen am 3.12.2020 vor dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz durch Herrn Schautes (HOWOGE), haben sich Fragen bezüglich des zukünftigen Gebäudestandortes ergeben.
Im Sinne einer transparenten Projektentwicklung erbitte ich Auskunft in folgendem Zusammenhang:
Herr Schautes erläuterte die Schwierigkeiten einer verkehrstechnischen Erschließung über die Marzahner Straße. Diese seien u.a. durch die Mehrkosten einer erforderlich werdenden Querung von Bahngleisen und resultierenden Sicherheitsaspekten begründet. Ebenfalls wurde erläutert, dass in den nächsten Jahren durch die Bahn und die anliegenden Industriebetriebe eine deutliche Steigerung des Güterverkehrs auf den örtlich vorhandenen Schienenwegen erfolgen wird.
In der Auslobung zu o.g. Projekt wurde zum Erschütterungsschutz wie folgt ausgeführt:

167
Das Wettbewerbsgebiet ist geprägt durch den unmittelbar in der Nähe verlaufenden S-Bahn-Verkehr der S75, dem Regionalverkehr und der Rangiergleise des Güterverkehrs. Diese Einflüsse bedingen erhöhte Maßnahmen für den Erschütterungsschutz. Im Rahmen eines vorbereitenden Gutachtens wurde abhängig vom Abstand der Bebauung zum nächstgelegenen Bahngleis verschiedene Maßnahmen beschrieben:
  • Abstand > 30m: keine Maßnahmen erforderlich
  • Abstand < 30m & > 15m: konstruktive Maßnahmen erforderlich
  • Abstand < 15m: elastische Gebäudelagerung erforderlich - aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen
Hinweis: die obenstehenden Angaben beziehen sich auf den Abstand zum Streckengleis 6167 (Bahngleis Güterverkehr), unter der Annahme, dass die direkt angrenzenden Rangiergleise nicht mehr befahren werden.
168
Es obliegt den Teilnehmern, die Anforderungen des Erschütterungsschutzes und deren wirtschaftliche Implikationen mit den städtebaulichen Fragen, wie den jeweils zu planenden Abständen zur Nachbarbebauung, umweltlichen Anforderungen sowie dem Erhalt des schützenswerten Baumbestands abzuwägen und in einer ganzheitlichen Planung zu integrieren.
169
Technisch und wirtschaftlich aufwändige Lösungen (elastische Gebäudelagerung) im Abstandsbereich < 15m sind zwingend zu vermeiden und aus Kostengründen nicht realisierbar.

In Anbetracht der beschriebenen Situation zum steigenden Güterverkehr ist der in 167 gegebene Hinweis (Bezug auf das Streckengleis 6167) somit hinfällig. Der Abstand des zu errichtenden Bauwerkes ist daher auf die näher gelegenen augenblicklichen Rangiergleise zu beziehen.
Um die Folgen einer Standortkorrektur besser abzubilden, die sich durch die nun hinfällige Angabe in der Auslobung ergeben könnte und es den Anliegern des Bebauungsgebietes dann auch besser möglich ist, sich fundiertere geometrische Vorstellungen von den zu erwartenden baulichen Veränderungen und deren Folgen machen zu können, erbitte ich eine maßliche Standortskizzierung des Gebäudes, wie sie sich aus aktueller Sicht ergibt.
(die Lage und Größe des Grundstücks, die geplanten Verkehrsflächen, die Position der Gleise sowie die Gebäudedimension sollten hinlänglich bekannt sein.)

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen


Bürgerinitiative Gartenstadt Hohenschönhausen



Kopie
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Senator Sebastian Scheel
Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit, Kevin Hönicke
CDU Lichtenberg, Danny Freymark
CDU-Fraktion in der BVV Lichtenberg, Benjamin Hudler
Fraktion DIE LINKE, Robert Schneider

Antwort der HOWOGE vom 17.4.2021





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