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Mail vom 2.12.2020

...mittlerweile liegt mir eine Rückmeldung seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vor.
Herr Jahns - welcher Sie gemeinsam mit Herrn Scheel in der Gartenstadt besuchte - teilte mir sinngemäß folgendes mit:

Nach dem Treffen mit Ihnen hat sich die Senatsverwaltung den bisherigen Stand der Untersuchungen zur verkehrlichen Erschließung zukommen lassen. Auch wenn das Verkehrsgutachten des Bezirksamtes nicht für eine Zufahrt zu dem neuen Wohngebiet über die Mahrzahner Str. spricht, will die Senatsverwaltung diese Möglichkeit zunächst nicht ausschließen. Diesbezüglich hat der Senator die HOWOGE gebeten, Gespräche mit dem Sub-Subunternehmen der Deutschen Bahn hinsichtlich der Grundstücksfragen in diesem Fall aufzunehmen. Dies war bisher noch nicht geschehen. Bevor weitere Schritte unternommen werden können, muss also erst einmal dieser Vorgang abgewartet werden.

Sobald mir diesbezüglich neue Informationen vorliegen, setze ich Sie davon in Kenntnis. Abschließend soll ich Ihnen auch freundliche Grüße des Senators übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Schneider
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
MdA Dr. Wolfgang Albers
Fraktion DIE LINKE


Mail vom 4.1.2021

....zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Familien für 2021 alles Gute und viel Gesundheit.

Herr Petermann, der neue Referent von Herrn Scheel, übersandte mir folgende Zeilen, welche ich ungekürzt an Sie weiterleiten möchte. Demnach wurden Hinweise gegeben, die für die Senatsverwaltung unüberwindbar scheinen:

"Der Anschluss über die Marzahner Straße im Süden vom Plangebiet müsste über bisher private Grundstücke innerhalb des Gewerbegebiets erfolgen, eine aktuelle Bahnfläche in Anspruch nehmen und zudem Bahngleise kreuzen. Gemäß § 2 Absatz 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sind neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, als Überführungen herzustellen. Gemäß § 2 Absatz 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes kann die Anordnungsbehörde in Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, Ausnahmen zulassen. Dabei kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind. Da die Herstellung einer Überführung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als ausgeschlossen zu betrachten ist, ist davon auszugehen, dass eine technische Sicherung des entstehenden Bahnübergangs notwendig ist.

Der Anschluss ist hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit und der Kreuzung von Bahngleisen fraglich. Zudem wären Rückbauten sowie großflächige Umstrukturierungen erforderlich und die Entwicklungsmöglichkeiten des gewerblichen Gesamtstandorts inklusive eines Güterverkehrssubzentrums würden eingeschränkt. Die Kosten für den Flächenerwerb sowie die Herstellung der ca. 500 m langen Fahrbahn und des technisch gesicherten Bahnübergangs sind auf ca. 2,1 Mio. € zu beziffern. Die Dauer der Herstellung des Bahnübergangs wurde von der Deutschen Bahn mit 3-5 Jahren angegeben.

Die für die Streckenführung notwendigen Grundstücke stehen auch nicht zur Verfügung. Die Firma INTECH, deren Grundstück direkt an das der HOWOGE grenzt und welches zwingend passiert werden muss, hat unmissverständlich erklärt, dass dieses Grundstück als Betriebsvermögen benötigt wird. Eine Kaufanfrage der HOWOGE wurde klar abgelehnt. Selbst wenn der Erwerb der südlich davon liegenden Bahnflächen möglich wäre, wäre er sinnlos ohne das INTECH-Grundstück. Daher sind auch bislang keine Ankaufsgespräche mit der DB erfolgt."

Ich werde in den kommenden Tagen mit der HOWOGE in Kontakt treten, um zumindest nochmal über die Bauhöhe ins Gespräch zu kommen. Hiervon werde ich Sie zeitnah in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Schneider
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
MdA Dr. Wolfgang Albers
Fraktion DIE LINKE


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