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Antrag auf Informationszugang


Sollten Ihnen die in den Fachgutachten der Bauplanungsdokumente enthaltenen Fakten nicht aussagekräftig genug oder nicht hinreichend belegt erscheinen, haben Sie das Recht einen Antrag auf Informationszugang nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFGBln) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zum Bebauungsplan 11-157 "Detlevstrasse" zu stellen. Das Dokument dienst als Muster, das Sie nach Ihrem Belieben modifizieren können.





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