Antrag auf Informationszugang
Sollten Ihnen die in den Fachgutachten der Bauplanungsdokumente enthaltenen Fakten nicht aussagekräftig
genug oder nicht hinreichend belegt erscheinen, haben Sie das Recht einen Antrag auf Informationszugang nach
dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFGBln) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG)
zum Bebauungsplan 11-157 "Detlevstrasse" zu stellen. Das Dokument dienst als Muster, das Sie nach Ihrem
Belieben modifizieren können.
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